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Allgemein Geschäftsbedingungen von FLAIRLAB

1. Allgemeine Bedingungen
1.1. Alle Angebote, Leistungen und Verträge erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Erklärungen und
Sondervereinbarungen zwischen FLAIRLAB (nachfolgend auch Auftragnehmer genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend auch
Auftraggeber genannt) sind nur in schriftlicher Form gültig.
1.2. Der Schriftzug und das Logo von Flairlab sind Markenzeichen von Flairlab und sind geschützt. Alle Bilder, Texte sowie Audio- und
Videodateien die im Zusammenhang mit Flairlab stehen, dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung in Schriftform von zweiten oder dritten
verwendet werden. Alle Rechte vorbehalten.

2. Angebot Vertragsabschluss & Preise
2.1. Alle Angebote sind unverbindlich.
2.2. Die Einhaltung vereinbarter Leistungen setzt den Erhalt aller erforderlichen Informationen beider Seiten voraus.
2.3. Der Vertrag ist beiderseits bindend. Seitens des Auftragnehmers ausgenommen sind. Unfall, Unglück, Verkehrsstau und Unwetter. Bei
Stornierung seitens des Auftraggebers werden 60% der vereinbarten Summe zzgl. eventueller Auslagen fällig. Dies gilt nicht wenn die
Absage mindestens 14 Werktage vor dem vertraglich festgelegten Termin in schriftlicher Form bei FLAIRLAB eingegangen ist.
2.4. Sollte es zu Verzögerungen bzw. Ausfall von Dienstleistungen oder Lieferungen durch das Verschulden von extern beauftragten Mitarbeitern
kommen, so sind Schadensersatzansprüche gegenüber FLAIRLAB ausgeschlossen.
2.5. Wird bei einem Cocktail Catering die vorab bestellte Menge an Cocktails überschritten, können nach Absprache weitere Cocktails gemixt
werden. Zusätzliche Cocktails werden gemäß dem Angebotspreis in Rechnung gestellt und sind nicht verhandelbar.
2.6. Vertraglich vereinbarte, jedoch vom Auftraggeber nicht genutzte Mengen, Leistungen oder Produkte können nicht vom Rechnungsbetrag
abgezogen oder verrechnet werden.
2.7. Produkte werden wie folgt berechnet. Siehe Angebot.
2.8. Kurzfristig erbrachte Leistungen oder nach Vertragsabschluss bestellte Produkte werden nach Regelpreisen von Flairlab berechnet.
Handschriftliche oder eigenmächtige Änderungen des Vertrages und / oder der AGB sind nicht erlaubt.
2.9. Parkgebühren und verfallene Kautionszahlungen für Einfahrten werden dem Auftraggeber zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Für
Messen wird vom Auftraggeber ein Parkticket für die Befahrung des Messegeländes während der gesamten Dauer des Auftrages zur
Verfügung gestellt.
2.10. Der Auftraggeber oder Endkunde darf als Referenzkunde von Flairlab genannt werden und auf der Website erscheinen.
2.11. Die Teilnahme an Workshop erfolgt i.d.R nach Anmeldung über das Kontaktformular auf der Website. Die Kommunikation über den Ausfall
von Workshop Terminen erfolgt nach der Anmeldung über das Kontakt Formular per Email.
2.12. Die Teilnahme an Workshop und dem Event Teaching erfolgt auf eigene Gefahr. FLAIRLAB übernimmt keine Haftung für Personen und/oder
Sachschäden

3. Zahlungsbedingungen
3.1. Die Zahlung des Auftraggebers hat innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge per Überweisung zu erfolgen.
Ausschlaggebend ist der Gesamtbetrag Brutto der Rechnung von Flairlab. Es wird kein Skonto gewährt.
3.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich eine Anzahlung i.h.v. 50% des Auftragswertes bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn zu leisten. Die
übrigen 50% zzgl. eventueller Zusatzleistungen, sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge per Überweisung zu
erfolgen. Ausschlaggebend ist der Gesamtbetrag Brutto der Rechnung von FLAIRLAB. Es wird kein Skonto gewährt.
3.3. Bei nicht geleisteter Anzahlung hat der Auftragnehmer das Recht den Auftrag zu stornieren und Punkt 2.3. unserer ABG wird gültig.
3.4. Kommt es zu Zahlungsverzug des Auftraggebers oder zu einer sonstigen Nichteinhaltung seiner vertraglichen Pflichten gegenüber dem
Auftragnehmer, so ist dieser, nach entsprechender Zahlungsfrist und schriftlicher Mahnung, dazu berechtigt, weitere und gerichtliche Schritte
einzuleiten. Die Kosten hierfür fallen dem Auftraggeber zu Lasten.

4. Datenschutz
4.1. Alle Daten werden beiderseitig absolut vertraulich behandelt und nur mit vorheriger Genehmigung weiter gereicht.

5. Ortsgegebenheiten / Pausen
Cocktail Show I Cocktail Catering I Event Teaching I Flair Bartending Workshop

5.1. Der Auftraggeber hat für örtliche Gegebenheiten zu sorgen, die eine sichere und professionelle Durchführbarkeit des Auftrages ermöglichen.
Die Details werden vor Vertragsabschluss besprochen. Bei nicht gegebenen Verhältnissen, hat der Auftragnehmer das Recht, den Auftrag
einzuschränken oder als nicht durchführbar zu erklären. In beiden Fällen ist der Gesamtbetrag Brutto des Vertrages in vollem Umfang zur
Zahlung fällig.
5.2. Alle angegebenen Arbeitszeiten verstehen sich inklusive gesetzlicher Pausen, in der sich der/die Auftragnehmer vom Veranstaltungsort
entfernen darf/dürfen. Die Bar bleibt während der gesamten Arbeitszeit mit ausreichend Personal besetzt.

6. Jungendschutzgesetz
6.1. Es ist gesetzlich verboten Branntweine, Branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel die Branntweine in nicht nur geringfügiger Menge
enthalten an Jugendliche unter 18 Jahren zu verkaufen und/oder ihnen den Genuss zu gestatten. Ebenso ist es verboten alkoholische
Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren abzugeben oder dem Verzehr beizupflichten. Der Aufenthalt in Diskotheken und Nachtlokalen ist
Jugendlichen unter 16 Jahren gar nicht und Jugendlichen unter 18 Jahren nur bis 24 Uhr gestattet. Gegen Verstöße auch der hier nicht
aufgelisteten Jugendschutzgesetze übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung oder Verantwortung. Der Auftraggeber hat minderjährige
Personen zu kennzeichnen und Ihnen ausschließlich den Zugang zu den altersgemäß erlaubten Getränken zu gestatten.