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AGB

Von

FLAIRLAB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von FLAIRLAB

  1. Allgemeine Bedingungen
    • Alle Angebote, Leistungen und Verträge erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
    • Abweichende Erklärungen und Sondervereinbarungen zwischen FLAIRLAB, nachfolgend Auftragnehmer genannt, und dem Vertragspartner, nachfolgend Auftraggeber genannt, sind nur in schriftlicher Form gültig.
    • Der Schriftzug und das Logo von FLAIRLAB sind geschützte Markenzeichen.
    • Alle Bilder, Texte sowie Audio- und Videodateien, die im Zusammenhang mit FLAIRLAB stehen, dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von Dritten verwendet werden.
    • Alle Rechte vorbehalten.
  2. Angebot, Vertragsabschluss & Preise
    • Alle Angebote sind unverbindlich.
    • Die Einhaltung vereinbarter Leistungen setzt voraus, dass alle erforderlichen Informationen von beiden Seiten rechtzeitig vorliegen.
    • Der Vertrag ist für beide Parteien bindend.
    • Ausgenommen seitens des Auftragnehmers sind Fälle höherer Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse wie Unfall, Unglück, Verkehrsstau oder Unwetter.
    • Bei Stornierung durch den Auftraggeber werden 60 % der vereinbarten Summe zzgl. eventueller Auslagen fällig.
    • Dies gilt nicht, wenn die Absage mindestens 14 Werktage vor dem vertraglich festgelegten Termin schriftlich bei FLAIRLAB eingegangen ist.
    • Sollte es zu Verzögerungen oder zum Ausfall von Dienstleistungen oder Lieferungen durch das Verschulden extern beauftragter Mitarbeitender kommen, sind Schadensersatzansprüche gegenüber FLAIRLAB ausgeschlossen.
    • Wird bei einem Cocktail-Catering die vorab bestellte Menge an Cocktails überschritten, können nach Absprache weitere Cocktails gemixt werden.
    • Zusätzliche Cocktails werden gemäß Angebotspreis berechnet und sind nicht verhandelbar.
    • Vertraglich vereinbarte, jedoch vom Auftraggeber nicht genutzte Mengen, Leistungen oder Produkte können nicht vom Rechnungsbetrag abgezogen oder verrechnet werden.
    • Produkte und Leistungen werden gemäß Angebot berechnet.
    • Kurzfristig erbrachte Leistungen oder nach Vertragsabschluss zusätzlich bestellte Produkte werden nach den Regelpreisen von FLAIRLAB berechnet.
    • Handschriftliche oder eigenmächtige Änderungen des Vertrages und/oder der AGB sind nicht erlaubt.
    • Parkgebühren und verfallene Kautionszahlungen für Einfahrten werden dem Auftraggeber zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
    • Bei Messen stellt der Auftraggeber ein Parkticket für die Befahrung des Messegeländes während der gesamten Auftragsdauer zur Verfügung.
    • Der Auftraggeber oder Endkunde darf als Referenzkunde von FLAIRLAB genannt werden und auf der Website erscheinen.
    • Die Teilnahme an Workshops erfolgt in der Regel nach Anmeldung über das Kontaktformular auf der Website.
    • Die Kommunikation über den Ausfall von Workshop-Terminen erfolgt nach der Anmeldung per E-Mail.
    • Die Teilnahme an Workshops und Event-Teaching erfolgt auf eigene Gefahr.
    • FLAIRLAB übernimmt keine Haftung für Personen- und/oder Sachschäden.
  3. Zahlungsbedingungen
    • Die Zahlung des Auftraggebers hat innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge per Überweisung zu erfolgen.
    • Ausschlaggebend ist der Brutto-Gesamtbetrag der Rechnung von FLAIRLAB.
    • Es wird kein Skonto gewährt.
    • Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes bis spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn zu leisten.
    • Die übrigen 50 % zzgl. eventueller Zusatzleistungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge per Überweisung zu zahlen.
    • Bei nicht geleisteter Anzahlung hat der Auftragnehmer das Recht, den Auftrag zu stornieren.
    • In diesem Fall wird Punkt 2 dieser AGB entsprechend gültig.
    • Kommt es zu Zahlungsverzug oder zu einer sonstigen Nichteinhaltung vertraglicher Pflichten durch den Auftraggeber, ist FLAIRLAB nach entsprechender Zahlungsfrist und schriftlicher Mahnung berechtigt, weitere und gerichtliche Schritte einzuleiten.
    • Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
  4. Datenschutz
    • Alle Daten werden von beiden Seiten vertraulich behandelt.
    • Eine Weitergabe erfolgt nur mit vorheriger Genehmigung.
  5. Ortsgegebenheiten & Pausen
    • Dies gilt insbesondere für Cocktail-Shows, Cocktail-Catering, Event-Teaching und Flair-Bartending-Workshops.
    • Der Auftraggeber hat für örtliche Gegebenheiten zu sorgen, die eine sichere und professionelle Durchführung des Auftrages ermöglichen.
    • Die Details werden vor Vertragsabschluss besprochen.
    • Bei nicht geeigneten Gegebenheiten hat der Auftragnehmer das Recht, den Auftrag einzuschränken oder als nicht durchführbar zu erklären.
    • In beiden Fällen ist der Brutto-Gesamtbetrag des Vertrages in vollem Umfang zur Zahlung fällig.
    • Alle angegebenen Arbeitszeiten verstehen sich inklusive gesetzlicher Pausen.
    • Während dieser Pausen darf sich der/die Auftragnehmer vom Veranstaltungsort entfernen.
    • Die Bar bleibt während der gesamten Arbeitszeit mit ausreichend Personal besetzt.
  6. Jugendschutzgesetz
    • Es ist gesetzlich verboten, Branntweine, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Jugendliche unter 18 Jahren abzugeben oder ihnen den Genuss zu gestatten.
    • Ebenso ist es verboten, alkoholische Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren abzugeben oder deren Verzehr zu gestatten.
    • Der Aufenthalt in Diskotheken und Nachtlokalen ist Jugendlichen unter 16 Jahren nicht gestattet.
    • Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Aufenthalt in Diskotheken und Nachtlokalen nur bis 24 Uhr erlaubt.
    • Für Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz übernimmt FLAIRLAB keine Haftung oder Verantwortung.
    • Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, minderjährige Personen entsprechend zu kennzeichnen und ihnen ausschließlich Zugang zu den altersgemäß erlaubten Getränken zu gestatten.